DBV Gruppendienst-Haftpflichtversicherung
für Feuerwehrleute
Exklusiv für ver.di Mitglieder entwickelt oder 3% Beitragsvorteil
DBV Gruppendienst-Haftpflichtversicherung
für Feuerwehrleute
Exklusiv für ver.di Mitglieder entwickelt oder 3% Beitragsvorteil
Von Anfang anrichtig versorgen
In Partnerschaft mit dem Partnerunternehmen DBV, dem Spezialisten für den Öffentlichen Dienst, und der Fachgruppe Feuerwehr hat der ver.di Mitgliederservice eine Diensthaftpflichtversicherung für Berufs-Feuerwehrleute vereinbart. Außerdem bietet die DBV viele Spezialtarife für Berufs-Feuerwehrleute.
Optimaler Versicherungsschutz für Berufs-Feuerwehrleute
- Spezialtarife:
- Vergünstigte Dienstunfähigkeitsversicherung für Dienstanwärter*innen
- Krankenvollversicherung für Beamt*innen
- Risiko-Unfallversicherung für Dienstanfänger*innen der Berufsfeuerwehr mit 43% Beitragsvorteil - Diensthaftpflichtversicherung exklusiv für Berufs-Feuerwehrleute bei ver.di, inclusive Leistungen bei grob fahrlässiger Beschädigung von Berufs-Feuerwehrfahrzeugen. Die Versicherungsleistungen sind im derzeitigen Mitgliedsbeitrag enthalten, setzen aber eine satzungsgemäße Beitragszahlung voraus.
Spezialtarife für Berufs-Feuerwehrleute:
- Anwartschaftsversicherung für Personen mit freier Heilfürsorge erhält man für nur 1,- Euro monatlich
- Zusatzversicherung mit Leistungsanspruch während der freien Heilfürsorge und/oder Beihilfetarife entsprechend der jeweiligen Länderregelung
- Spezielle Dienstunfähigkeitsabsicherungen für Feuerwehrbeamte*innen
Dein*e
DBV Berater*in
vor Ort
Die Infobroschüre
Gruppendienst-Haflichtversicherung für Feuerwehrleute
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Beispiele
Kai, 38, hauptamtlicher Feuerwehrmann
Üblicherweise verrichtet Kai seinen Dienst in der Leitzentrale der Feuerwache, aufgrund mehrerer gleichzeitiger Einsatzalarme kommt es zu einem Personalengpass, er übergibt den Dienst in der Leitzentrale an einen qualifizierten Kollegen und nimmt selbst an einem der Einsätze teil. Bei Löscharbeiten an einem brennenden Kraftwerkstransformator erleidet Kai bei einer Verpuffung und Explosion schwere Verletzungen, die letztlich zu Invalidität und Dienstunfähigkeit führen. Seine Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV erkennt ohne weitere eigene medizinische Prüfung das Dienstunfähigkeitsattest des Dienstherrn an und leistet die vereinbarte lebenslange Dienstunfähigkeitsrente.
Joachim, 45, seit 15 Jahren Berufsfeuerwehrmann
Während einer Einsatzfahrt mit Blaulicht, aber ohne Martinshorn kommt es in einem Kreuzungsbereich zum Unfall mit einem anderen PKW. Das nicht eingeschaltete Martinshorn bedeutet für Joachim: ihm wird vom Dienstherrn grob fahrlässiges Handeln mit Schadensfolge zur Last gelegt, für den Schaden an dem PKW und dem Feuerwehrfahrzeug muss er selbst aus eigener Tasche aufkommen. Als ver.di-Mitglied hat er Versicherungsschutz über die im Gewerkschaftsbeitrag enthaltene Diensthaftpflichtversicherung, die den Schaden für ihn übernimmt.
Sabine, 23, in Ausbildung zur Berufsfeuerwehrfrau
Nach einigen Jahren in der freiwilligen Feuerwehr beginnt Sabine ihre Ausbildung zur Berufs-Feuerwehrfrau. Als Dienstanfängerin vereinbart sie die spezielle Risiko-Unfallversicherung für Berufsfeuerwehrleute – zu Ihrem Glück! Denn bei einer Drehleiterübung stürzt sie von der Leiter und verletzt sich sehr unglücklich erheblich im Gesicht. Eine dauerhafte Schädigung Ihrer Gesundheit erleidet sie jedoch nicht, die Unfallversicherung der DBV leistet die vereinbarten Tagessätze für den Krankenhausaufenthalt und die Kosten für die anschließende gebotene kosmetische Operation.
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