DBV Diensthaftpflichtversicherung im
Justizvollzug mit Schlüsselrisiko
Exklusiv für ver.di Mitglieder entwickelt oder 3% Beitragsvorteil
DBV Diensthaftpflichtversicherung im
Justizvollzug mit Schlüsselrisiko
Exklusiv für ver.di Mitglieder entwickelt oder 3% Beitragsvorteil
Mehr Sicherheit bei der Arbeit
In Partnerschaft mit dem Partnerunternehmen DBV, dem Spezialisten für den Öffentlichen Dienst, und der Fachgruppe Justiz hat der ver.di Mitgliederservice eine Diensthaftpflichtversicherung für Beschäftigte in der Justiz vereinbart. Die Versicherungsleistungen sind im derzeitigen Mitgliedsbeitrag enthalten, setzen aber eine satzungsgemäße Beitragszahlung voraus.
Die Vorteile
- Die Diensthaftpflichtversicherung prüft und wehrt unberechtigte Regressansprüche des Dienstherrn ab – notfalls vor Gericht.
- Sind sie begründet, tritt sie mit Ersatzleistungen ein. Die Diensthaftpflichtversicherung Justizvollzug beinhaltet auch das Dienst-Schlüsselrisiko: Mehr Sicherheit bei der Arbeit und noch ein guter Grund, ver.di Mitglied zu sein.
Anspruch:
Die Gruppen-Diensthaftpflichtversicherung gilt für ver.di Mitglieder, die im Justizvollzug beschäftigt sind.
Voraussetzung:
Mitglieder, die ihre Gewerkschaftsbeiträge gemäß der Satzung bezahlt und den Schaden nicht vorsätzlich verursacht haben, können alle Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen.
Versicherungsträger:
Träger dieser Gruppenversicherung ist das Partnerunternehmen im ver.di Mitgliederservice, die DBV Deutsche Beamtenversicherung, Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG, eine Marke der AXA Gruppe
Versicherungsscheinnummer:
60240369146/1P
Leistungen:
Versicherungssumme:
- für Personen- und Sachschäden pauschal bis 10.000.000,- Euro
Mitversichert ist:
- Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen bis 5.000,- Euro
- Abhandenkommen von beruflichen/ dienstlichen Schlüsseln/Code-Cards bis 50.000 Euro
Dein*e
DBV Berater*in
vor Ort
Beispiele
Jörg, 46, Justizbeamter in Vollzugsanstalt
Nach einem routinemäßigen Hofgang der Insassen der Justiz-Vollzugsanstalt stellt Jörg fest, dass Schlüssel und Codecards für seinen Zuständigkeitsbereich aus seiner Ausrüstung fehlen. Ihm wird bei der Untersuchung des Vorfalls grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen. Daraufhin muss die Schließanlage teilweise ersetzt werden. Als ver.di Mitglied hat Jörg kostenfreien Versicherungsschutz im Rahmen seiner Mitgliedschaft, die Diensthaftpflichtversicherung der DBV ersetzt den Schaden.
Alaya, 28, Verwaltungsangestellte am Landgericht
Ein anstehendes Gerichtsverfahren muss kurzfristig auf einen späteren Termin verschoben werden. Alaya versäumt aber trotz entsprechender Vorschriften und Hinweise, die geladenen Zeug*innen über die Terminverschiebung zu informieren. Diese erscheinen nun zum ursprünglichen und falschen Termin und haben dennoch Anspruch auf Erstattung von Reisekosten/Zeugengeld. Diese Kosten muss Alaya aufgrund ihres fahrlässigen Handelns zur Hälfte selber bezahlen. Alaya hat kostenfreien Versicherungsschutz im Rahmen ihrer Mitgliedschaft, die Diensthaftpflichtversicherung der DBV übernimmt den Schaden für sie.
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