DBV Tierhalter-Haftpflichtversicherung
3% Beitragsvorteil
DBV Tierhalter-Haftpflichtversicherung
3% Beitragsvorteil
Die Absicherung für Hunde- oder Pferdehalter*innen
Auch der beste Freund des Menschen sorgt manchmal für Ärger. Damit dieser nicht auch noch teuer wird, gibt es die Tierhalterhaftpflicht der DBV. Denn als Tierhalter*in bist Du in der Regel für den Schaden verantwortlich, den Dein Tier verursacht – auch wenn Dich selbst keine Schuld trifft.
Die Vorteile der DBV Tierhalter-Haftpflichtversicherung
- Durch Hunde verursachte Mietsachschäden werden ersetzt
- Flurschäden bei Reit- und Zugtieren sind mitversichert
- Schäden durch ungewollten Deckakt sind mitversichert
- Unentgeltliche Reitbeteiligungen, Kutschfahrten sowie die Teilnahme an Turnieren
- Geringerer Versicherungsbeitrag bei mehreren Tieren gleicher Gattung
- Topp-Schutz oder sehr preisgünstiger Grundschutz (Produktlinie „alternativ“) individuell wählbar
7 bis 24 Uhr
(gebührenfrei)
0800 3203207
Dein*e
DBV Berater*in
vor Ort
Beispiele
Silke und Sunny
Einmal kurz nicht aufgepasst, schon ist der Mischlingsrüde Sunny dem entgegenkommenden Radfahrer vor das Vorderrad gesprungen. Der Hund erschrickt, der Radfahrer fällt und bricht sich dabei Arm und Bein. Dank der BOXflex Tierhalterhaftpflicht sind Sunny und Silke auch in diesem Unglücksfall gegen die Schadenersatzforderung des verunglückten Radfahrers versichert.
Anna und ihr Pferd Pegasus
Anna geht mit ihrem Pferd Pegasus am Ortsrand spazieren und läuft an einem Garten vorbei. Eine Katze springt plötzlich aus dem Gebüsch hervor und Pegasus erschrickt. Daraufhin springt Pegasus gegen eine Hecke, die an den Garten angrenzt und trampelt auf ein Gemüsebeet. Die Tierhalterhaftpflicht sorgt dafür, dass die Kosten für die Wiederherstellung der Hecke und dem Gemüsebeet übernommen werden.
Klaus und sein Hund Bruno
Klaus spielt mit seinem Hund Bruno im Garten. Er erhält einen Anruf und lässt Bruno kurz unbeaufsichtigt im Garten zurück. Bruno nutzt die Gunst der Stunde und schleicht sich in den Garten des Nachbarn, wo er den aufblasbaren Kinder-Swimmingpool anknabbert, der daraufhin unbrauchbar wird. Die Kosten für den Ersatz werden durch die Tierhalterhaftpflicht übernommen.
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