Check
Arbeitnehmer*innen
Passgenau für Dich
Du bist als Arbeitnehmer*in erfolgreich in Deinem Beruf im Öffentlichen Dienst tätig. Welchen Versicherungsschutz solltest Du regelmäßig überprüfen? Mit unseren Checks geben wir Dir eine erste Empfehlung und Hinweise. Danach ist es möglich, eine kostenfreie Beratung anzufordern.
Ich habe einem Bekannten was kaputtgemacht und muss den Schaden bezahlen – welche Versicherung brauche ich jetzt?
Jede* Bürger*in haftet für Schäden, die anderen Personen schuldhaft oder (grob) fahrlässig zufügt – so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das bedeutet für Dich: einer Schadenersatzpflicht musst Du nachkommen und aus Deinen finanziellen Mitteln bezahlen. Genau dann tritt die Privathaftpflicht ein, denn sie übernimmt für Dich die Schadensersatzpflicht und bezahlt den Schaden. Umgekehrt hat die Privathaftpflicht aber auch noch die „Abwehrfunktion“, sie wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche gegen Dich ab (auch „umgekehrter Rechtschutz“ genannt).
Wichtig zu wissen: die Privathaftpflicht umfasst den privaten Bereich und alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder, für beruflich verursachte Schäden benötigst Du die Ergänzung mit der Diensthaftpflichtversicherung
DBV Private Haftpflichtversicherung für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
3% Beitragsvorteil
Die Schlüssel für meine Dienststelle sind bei Verlust mitversichert – was gilt bei den Schlüsseln für meine Wohnung?
DBV Private Haftpflichtversicherung für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
3% Beitragsvorteil
Meine Ausbildung in der Öffentlichen Verwaltung beginnt – kann ich mich jetzt schon privat krankenversichern?
DBV Krankenzusatzversicherung
3% Beitragsvorteil
Mein Arbeitgeber haftet für mich. Brauche ich noch eine zusätzliche Diensthaftpflichtversicherung?
Eine Privat- und Diensthaftpflichtversicherung ist daher für alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst unverzichtbar.
DBV Diensthaftpflichtversicherung
3% Beitragsvorteil
Meine Diensthaftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn ich grob fahrlässig einen Schaden verursacht habe – stimmt das?
Nein. Wer als Arbeitnehmer*in im Öffentlichen Dienst einen Schaden (grob) fahrlässig anrichtet, zahlt diesen aus eigener Tasche! Wenn Du beispielsweise im Dienst im Rahmen Deiner Tätigkeit eine*/einen Bürger/Bürger*in aufgrund eines leichten Versehens schädigst, dann haftet dafür Dein Dienstherr und nicht Du. Sobald aber Dein Handeln fahrlässig oder gar grob fahrlässig war, wird Dein Dienstherr den daraus entstandenen Schaden beim Geschädigten begleichen, Dich dann aber „in Regress“ nehmen, Du musst das also selbst bezahlen. Genau in diesem Fall tritt die Diensthaftpflichtversicherung für Dich ein und zahlt den Schaden.
DBV Diensthaftpflichtversicherung
3% Beitragsvorteil
Welcher Handlungsbedarf besteht für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)?
Deshalb ist ein leistungsstarker Versicherungsschutz wichtig, der genau zu Deinen Anforderungen passt. Mit modernen und flexiblen Lösungen zu Deiner Absicherung und der Deiner Familie. In den gesetzlichen Krankenkassen jedoch werden die Leistungen immer weiter gekürzt. Fehlende Erstattungsleistungen der GKV kannst Du mit den passenden Krankenzusatztarifen unseres Kooperationspartners DBV individuell ergänzen, z.B. bei Zahnersatz, Brillen-Leistungen, für die Zuzahlung bei ambulanten Behandlungen, bei Krankenhausaufenthalt (Krankenhaustagegeld, Chefärztin/Chefarzt-Behandlung, Ein- oder Zweibettzimmer).